Hier finden Sie alle Informationen und Änderungen zur COVID-19 (Corona) Pandemie die den Kindergarten betreffen.
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Ab dem 17. August 2020 gilt der uneingeschränkte Regelbetrieb. Wir freuen uns auf einen normalen Alltag, der unter der besonderen Beachtung bei erkrankten Kindern liegt.
Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote aufgehoben.
Das MKFFI gibt die "Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung" bekannt.
Der Minister Dr. Joachim Stamp richtet sich mit einem Brief zur schrittweisen Öffnung an die Eltern.
Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert - Siehe Download unten: "Verlängerung des Betretungsverbotes von Kindertagesbetreuungsangeboten und stufenweise Erweiterung der Ausnahmeregelungen", sowie "Anlage 1" und "Anlage 2".
Hier finden Sie Informationen zur "Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote für erwerbstätige Alleinerziehende, sowie für Alleinerziehende, die sich in einer Abschluss- prüfung befinden" sowie die dazugehörigen "Bescheinigungen".
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Eltern in "systemrelevanten Berufen" jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Kinder bei uns betreuen zulassen. Wichtig dafür ist die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers - Siehe Download: "Vorlage: Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers".
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MKFFI) wird die Eltern in den nächsten Tagen und Wochen bestmöglich informieren. Dazu werden die auf der Homepage www.mkffi.nrw des MKFFI eingestellten FAQ laufend aktualisiert.
Das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hat eine Pressemitteilung rausgegeben. Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen: Siehe hier
Entschädigung bei Kinderbetreuung:
Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer*innen oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/kinderbetreuung/
Um Familien in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen, bieten die städtischen Erziehungsberatungsstellen telefonische und persönliche
Beratungen an. Die Fachkräfte möchten Familien mit hilfreichen Informationen rund um das Thema "Umgang miteinander in Zeiten des Coronavirus" unterstützen.
Erziehungsberatungsstelle Bochum Ost: 0234/910-9472 oder Mail: beratungsstelleOst@bochum.de
Der VAMV NRW e.V. (Verband allein erziehender Mütter und Väter) bietet eine (Corona-)Krisenhotline für Alleinerziehende an. Sie beraten die Anrufer*innen bei Existenzfragen (Lohnersatzleistungen, Kinderzuschlag, etc.), bei Fragen zum Umgang und stehen auch für die alltäglichen kleinen oder auch großen Sorgen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8.30 – 16.30 Uhr besetzt.